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   RG, 23.06.1939 - III 169/38   

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https://dejure.org/1939,586
RG, 23.06.1939 - III 169/38 (https://dejure.org/1939,586)
RG, Entscheidung vom 23.06.1939 - III 169/38 (https://dejure.org/1939,586)
RG, Entscheidung vom 23. Juni 1939 - III 169/38 (https://dejure.org/1939,586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Rechtsnatur des Postscheckverhältnisses. 2. Kann der Postscheckkunde, obwohl ihm § 6 II der Postscheckordnung "alle Nachteile" aufbürdet, die aus dem Verlust oder dem sonstigen Abhandenkommen sowie aus dem Mißbrauch der Formblätter entstehen, von der Reichspost ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 161, 174
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 03.11.1992 - XI ZR 56/92

    Haftung für Einlösung eines gefälschten Postbarschecks

    Diese Bestimmung enthält nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur keine allgemeine Freizeichnungsklausel, sondern hat - ähnlich wie Nr. 11 der Scheckbedingungen der privaten Banken und der Sparkassen - den Zweck, das Fälschungsrisiko, das grundsätzlich derjenige zu tragen hat, der auf eine gefälschte Unterschrift vertraut, von der Beklagten auf die Kontoinhaber abzuwälzen (vgl. RGZ 161, 174, 182 f für § 6 PSchO; OLG Hamburg Archiv PF 1965, 728, 733; OLG Köln Altmannsperger PostRE 2.08.1. 6 Nr. 27; Altmannsperger, PostG § 19 Rdn. 28).
  • BGH, 02.07.1986 - VIII ZR 194/85

    Rechtsfolgen einer Postvollmacht

    Zwar sind die Rechtsbeziehungen zwischen der Deutschen Bundespost und den Teilnehmern am Postgiroverkehr ebenso wie die aus diesem Rechtsverhältnis abgeleiteten Leistungen der Deutschen Bundespost nach inzwischen einhelliger Ansicht dem öffentlichen Recht zuzuordnen (RGZ 161, 174 f.; BGH 20, 102, 105; 67, 69, 70; offengelassen in BGHZ 9, 13, 17; BVerwG 1985, 675; Kämmerer/Eidenmüller, Der Wirtschaftskommentator, Post- und Fernmeldewesen, § 3 PostgiroO Anm. 2; Staudinger/Marburger, BGB 12. Aufl., 1986, § 783 Rdn. 43 m. Nachw.; BGB-RGRK/Steifen 12. Aufl., 1978, vor § 783 Rdn. 19).
  • BGH, 06.02.1953 - I ZR 80/52

    Steckengebliebene Postschecküberweisung

    Erst im Urteil vom 23. Juni 1939 (RGZ 161, 174 [176 ff]) hat es diese Ansicht zugunsten der Annahme eines öffentlich-rechtlichen Vertragsverhältnisses aufgegeben, nachdem zuvor in RGZ 155, 333 [335] in Bezug auf die Benutzung der Fernsprechanlagen und in RGZ 158, 83 in Bezug auf die Briefbeförderung die hoheitrechtlichen Funktionen der D. R. hervorgehoben worden waren.

    Das Reichsgericht hat aber auch in RGZ 161, 174 [180] nicht in Zweifel gezogen, daß die Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten aus dem Postscheckverhältnis zum Schadensersatz verpflichten kann.

  • BGH, 26.03.1953 - III ZR 220/52

    Rechtliche Stellung einer Universitätsklinik

    Es hat bei der Post, mindestens hinsichtlich des Brief- und Postscheckverkehrs, die hoheitsrechtliche Natur des Unternehmens bejaht (RGZ 158, 83; 161, 174), während es die Personenbeförderung bei der Bahn noch als dem bürgerlich-rechtlichen Geschäftskreis angehörend betrachtet (RGZ 161, 341; 162, 364; 169, 379).
  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 113/51

    Abgrenzung von öffentlicher und Privaturkunde

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  • BGH, 01.07.1976 - VII ZR 143/75

    Rechtsweg für Klage der Post auf Fehlbetrag aus Postscheckdienst

    Die Rechtsbeziehungen zwischen der Deutschen Bundespost und dem Postscheckteilnehmer sind nach nunmehr einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum dem öffentlichen Recht zuzuordnen (vgl. BGHZ 9, 13, 17; RGZ 161, 174, 180; Altmannsperger Rdn. 52; Ohnheiser Anm. I 3 je zu § 26 PostG).
  • BGH, 23.02.1956 - III ZR 324/54

    Personenbeförderung der Bundespost

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  • BGH, 20.01.1969 - II ZR 225/66

    Haftung für die Fälschung von Schecks - Voraussetzungen für das Vorliegen eines

    Deshalb genügt die Bank im Regelfall ihrer unabdingbaren Pflicht zur ordnungsmäßigen und sorgfältigen Prüfung ihr vorgelegter Schecks (RGZ 161, 174, 181 ff), soweit es sich um deren Echtheit handelt, wenn sie sich bei der Einlösung davon überzeugt, daß der Scheck seinem äußeren Gesamtbild nach den Eindruck der Echtheit erweckt (vgl. Baumbach/Hefermehl, WG und ScheckG 9. Aufl. Art. 3 ScheckG Rn. 7; Liesecke, WM 1967, 330, 336).
  • FG Düsseldorf, 15.11.1995 - 5 K 5395/92

    Abgrenzung zwischen unternehmerischer und hoheitlicher Betätigung; Deutsche

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